Informationsmaterial
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Informationen über kritische Stoffe (REACH)
Die BHCS ist sich ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft bewusst – diese ist Teil des Unternehmens-Leitbilds.
Ziel der BHCS-Umweltpolitik ist es seit jeher, aus Vorsorgegründen besonders kritische Stoffe grundsätzlich in der Lieferkette so schnell wie möglich komplett zu eliminieren. Um diesem Anliegen nachzugehen, stellen wir eigene Nachforschungen an und arbeiten eng und regelmäßig mit Lieferanten zusammen. Denn nach Artikel 33 der REACH-Verordnung sind Lieferanten verpflichtet über besonders besorgniserregende Stoffe ihrer Erzeugnisse, die in der Kandidatenliste aufgeführt sind und mehr als 0,1 Masseprozent davon enthalten, zu informieren.
Mitteilungspflichtige Stoffe:
Einzelne Komponenten unserer Handmessgeräte enthalten Blei-Titnaium-Zirkonium-Oxid und 6,6'-di-tert-butyl-2,2'-methylenedi-p-cresol (CAS 119-47-1).
Eine Komponente der Basisstation enthält Blei.
(Information für Abnehmer nach der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; München, September 2017; Link Kandidatenliste: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table)